Folgendes wird im Verkehrsrecht geregelt:

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr
  • Fahrerlaubnis und Führerschein (Erteilung, Entziehung, Fahrverbot, Fahrerlaubnis)
  • Haftpflicht für Fahrzeugführer und -halter (Schadenersatzhaftung)
  • Rechtsverordnungen für den öffentlichen Verkehrs
  • Kennzeichenverwendung
  • Straf- und Bußgeldvorschriften (Bußgeld für Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, )
  • Eintragung, Löschung von Punkten in Flensburg)


Anwalt Verkehrsrecht Köln

1. Meine Leistung

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Köln Führerschein

Einige Betroffene möchten nach einem Unfall zunächst alles selber regeln und gehen erst zu einem Anwalt wenn es Probleme mit der Kfz.-Versicherung oder dem Ordnungsamt gibt. Im schlimmsten Fall können Rechtsanwälte den Schaden dann nur noch begrenzen. Kommen Sie also gleich zu uns und ärgern Sie sich nicht mit der Versicherung rum. 


Ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Kfz-Haftlichtversicherung, Sie müssen nichts mehr unternehmen. 


Anwalt Verkehrsrecht Köln





2. Unfall

Unfall Anwalt Verkehrsrecht Köln

Als Anwalt bin ich für Sie da, wenn es um einen Unfall geht. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Ich regle die gesamte Schadensawicklung und kümmere mich um Ihre Ansprüche aus 

  • Sachschaden und 
  • Schmerzensgeld. 

Das Gute daran: 

Bei einem unverschuldeten Unfall werde ich als Anwalt von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt. Sie müssen sich also um nichts kümmern und es entstehen Ihnen auch keine Kosten. 



3. Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid, Punkte, Führerschein

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen ist das oft mit hohen Kosten oder Punkten in Flensburg verbunden. 


Allerdings gilt auch im Verkehrsrecht:

  • auch Behörden können irren,
  • Blitzer funktionieren nicht,
  • Blitzer haben die falsche Software,
  • Blitzer werden nicht richtig bedient,
  • das Blitzerfoto ist unbrauchbar.

Als Anwalt lege ich fristgerecht Einspruch ein und prüfe den Bußgeldbescheid auf Fehler.


Hierzu ein Beispiel aus meiner Praxis im Verkehrsrecht:

Ich habe gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot Einspruch eingelegt 

Ergebnis: 

Mein Mandant wurde freigesprochen!



Laut Bußgeldbescheid sollte mein Mandant verdonnert werden zu:


-2 Treuepunkte in Flensburg,

-deftige 600 Euro Bußgeld und

-obendrauf noch 2 satte Monate Fahrverbot.


Das war übel, denn mein Mandant arbeitet im Vertrieb und braucht den Führerschein. Zu allem Überfluss war also auch noch der Job in Gefahr.


Ich habe also fristgerecht Einspruch eingelegt, die Bußgeldakte kommen lassen und -wie üblich- einige Ungereimtheiten im Messprotokoll und bei der Aufstellung des Messgerätes moniert. Primär habe ich allerdings darauf hingewiesen, dass bei dem Messgerät dieser Bauart und mit der aufgespielten Software die Rohmessdaten nicht ausgelesen werden können. Damit ist nach meiner Meinung die Messung nicht überprüfbar und es kann deshalb auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Messung richtig war.


Ich bin als Rechtsanwalt natürlich parteiisch und stehe auf der Seite meines Mandanten und kann dem Gericht viel erzählen, zumal es bei der Beurteilung von Rohmessdaten in der Rechtsprechung keine Einigkeit gibt. 


Was also tun um das Gericht zu überzeugen?

Objektive Beweise mussten her. Ich habe kurzerhand die Erstellung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Das Gericht hat daraufhin einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt ein Gutachten über den Blitzer eso ES 8.0 zu erstellen....


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4. Straftaten
Alkohol, Fahrerflucht

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz oder Fahrerflucht sind Straftaten. 


WICHTIG

Gerade im Verkehrsrecht gilt eine eiserne Regel: 


Schweigen ist GOLD

Als Beschuldigter müssen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Sie haben das Rechts zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch, denn Sie wissen nicht womit Sie sich belasten. 


Als Anwalt beantrage ich erst einmal Akteneinsicht und prüfe den Vorwurf. Erst dann kann eine Stellungnahme erfolgen.


Bei Straftaten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ergeht in der Praxis meistens ein Strafbefehl, § 407 Strafprozessordnung (StPO). Mit dem Strafbefehl können eine Geldstrafe, ein Fahrverbot (als Nebenstrafe) und die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie – sofern der Unfallverursacher bzw. Angeklagte einen Verteidiger hat – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird.Die fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung geht meist mit den Tatbeständen des § 315c StGBeinher. Diese Gefährdungen des Straßenverkehrs erfassen im Wesentlichen die Fälle der Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch, infolge geistiger oder körperlicher Mängel (etwa Übermüdung) oder durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kommen Punkte in Flensburg dazu.Dadurch soll den Unfallgegnern ermöglicht werden, seinen Schaden beim Versicherer des Unfallbeteiligten gelten zu machen. Entfernt sich der Unfallbeteiligte ohne diese Feststellungen zu ermöglichen, zieht das laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 30 Euro nach sich. Begeht ein Unfallbeteiligter zudem Fahrerflucht wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 142 StGB. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und – je nach Tatbegehung – eventuell ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nach einem Unfall im Straßenverkehr muss der Unfallbeteiligte (also derjenige, der zur Unfallverursachung beigetragen haben kann)

  • den anderen Unfallbeteiligten und den Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, das er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglichen oder

eine angemessene Zeit warten, damit diese Feststellungen getroffen werden können (Wartepflicht)Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Unfällen

Ein Auto ist in einen Unfall verwickelt

Kommt es zu einem Unfall, werden häufig Straftatennach dem Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht. Die Tatbestände reichen von der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht über die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung. Neben Punkten in Flensburg droht in all diesen Fällen eine Geldstrafe, häufig der Entzug der Fahrerlaubnis und im Einzelfall sogar eine Freiheitsstrafe.

Daneben gelten bestimmte Sicherungspflichten für die Unfallstelle, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Werden diese nicht beachtet, ist mit Bußgeldern und ebenfalls Punkten.

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